timcotec - Schluß mit dem Kabelsalat!
     
  Impressum / AGB  
     
Das timcotec-Logo
Problem
Lösung
Technische Daten
bestellen
Kontakt
?  
!  
i  
>  
@  

Rechtliche Hinweise

Anbieter

Timcotec
Vordere Str.20, 70734 Fellbach
Telefon: (+49) 0711 / 57 80 696
E-Mail: Info@timcotec.de
Geschäftfrüher: Hansjörg Egeler
Umsatzsteueridentifikationsnummer: 9023441865

Urheberrecht

Copyright Timcotec. Alle Rechte vorbehalten. Alle Texte, Bilder, Graphiken, Ton-, Video- und Animationsdateien sowie ihre Arrangements unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie dürfen weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und auf anderen Web-Sites verwendet werden. Einige Timcotec-Internet-Seiten enthalten auch Bilder, die dem Urheberrecht derjenigen unterliegen, die diese zur Verfügung gestellt haben.

Handelsmarken

Wo nicht anders angegeben, sind alle auf den Timcotec-Internet-Seiten genannten Handelsmarken sowie alle Logos und Embleme des Unternehmens gesetzlich geschützte Warenzeichen.

Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen

1. VERKAUFSBEDINGUNGEN

Alle Aufträge werden von dem Auftragnehmer (Fa. timcotec) ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Für Lieferungen ins Ausland gelten diese AGB mit den Änderungen/Ergänzungen für Auslandlieferungen. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen an, wenn er ihnen nicht bei Auftragserteilung oder unverzüglich nach Auftragsausführung ausdrücklich schriftlich widerspricht. Die Kenntnisnahme des Auftragnehmers von entgegenstehenden oder abweichenden Einkaufsbedingungen des Auftraggebers bedeutet nicht deren Billigung oder Annahme. Vereinbarungen, die im Einzelfall von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Das gleiche gilt für Angaben über Liefertermine und die Zusicherung besonderer Eigenschaften der in Auftrag gegebenen Lieferungen oder Leistungen
Die Maße in den vom Auftragnehmer verwandten Abbildungen und Zeichnungen sowie Gewichtangaben gelten grundsätzlich nur annähernd; sie sind nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. An die Preise in Auftragsbestätigungen hält sich der Auftragnehmer für den jeweils angegebenen Zeitraum, ohne diese Angabe für einen Monat gebunden, soweit es sich nicht um Aufträge mit vereinbarten Abrufterminen handelt. Mangels anderweitiger Vereinbarung gelten bei Vertragsabschluß grundsätzlich die Preise aus der jeweils gültigen Preisliste als vereinbart. Der Auftraggeber hat, soweit er nicht aufgrund eines Angebots des Auftragnehmers seine Bestellung aufgibt, die gültigen Preise abzufragen.
Die genannten Preise verstehen sich netto in Euro zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

2. LIEFERBEDINGUNGEN

Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager unfrei. Fracht und sonstige Versendungskosten (einschließlich Transportversicherung) gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden diesem in Rechnung gestellt. Wird eine bestimmte Versendungsart nicht ausdrücklich schriftlich angefordert, ist die Wahl des Transportweges und der Versendungsart einschließlich der Transportversicherung dem Auftragnehmer überlassen.

Eine Listung als Händler erfordert einen Auftragswert von mind. 5 Verteilerstecker. Von seiten des Auftragnehmers genannte Liefertermine sind, wenn diese von ihm nicht ausdrücklich schriftlich als Festtermine zugesichert wurden, als annähernd anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Ein Rücktrittsrecht oder Anspruch auf Verzugsschaden steht dem Auftraggeber in Fällen der vorstehenden Art nicht zu.
Bei vom Auftragnehmer nicht verursachten Betriebsstörungen, bei Streik oder Naturkatastrophen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt sowie bei ausbleibenden Lieferungen des Vorlieferanten des Auftragnehmers entfällt seine Lieferpflicht sofern diese unmöglich geworden ist. Tritt hierdurch nur eine Liefererzögerung ein, besteht die Lieferpflicht des Auftragnehmers und die Abnahmepflicht des Auftraggebers fort. In den vorgenannten FälIen ist der Auftragnehmer zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages oder wegen Verzuges nicht verpflichtet.
Wenn dem Auftraggeber wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens des Auftragnehmers entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1 %, maximal 5 % vom Werte der Gesamtlieferung.
Abrufvereinbarungen sind vom Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Fristen oder zu den vereinbarten Terminen zu erfüllen. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme einer Abrufmenge in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, von noch nicht erfüllten Teilen des Auftrages zurückzutreten und den erfüllten Teil des Auftrages auf der Grundlage der tatsächlich erfolgten Liefermengen in Rechnung zu stellen.
Verweigert der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme oder erklärt er ausdrücklich, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann der Auftragnehmer Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages beanspruchen. Gerät der Auftraggeber länger als 30 Tage in Annahmeverzug, hat er die Kosten der Lagerung der nicht abgenommenen Ware zu tragen.
Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages stehen dem Auftragnehmer 30% des Warenwertes ohne Mehrwertsteuer zu, es sei denn, dass er einen höheren Schaden oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen.

3. GEWÄHRLEISTUNG

Der Auftragnehmer gewährleistet Fehlerfreiheit der verkauften Ware nach dem jeweiligen Stand der Technik vom Zeitpunkt des Gefahrüberganges an entsprechend der gesetzlichen Gewahrleistungsfrist von derzeit 6 Monaten, bei technischen Geräten in dem Umfang, den der Hersteller des jeweiligen Produktes gewährt.

Die Gewahrleistungsrechte setzen voraus, dass der Auftraggeber seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen, auch solche hinsichtlich der Liefermenge, sind nur rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei dem Auftragnehmer eingehen.

Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung einschließlich eines mindestens zweimaligen Nachbesserungsversuches oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung aufgrund einer die gesetzliche Gewahrleistungsfrist überschreitenden Herstellergewährleistung, sind von dem Auftraggeber die entstehenden Kosten (so z.B. Fracht und Versendungskosten) zu tragen. Im übrigen gilt § 476 a BGB. Eine Garantie des Herstellers betrifft die Gewährleistung des Auftragnehmers nicht.

Besteht keine Bereitschaft des Auftragnehmers zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung oder ist er nicht dazu in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, oder schlagen sie in sonstiger Weise fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Warenpreises zu verlangen.

Soweit sich vorstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers -gleich aus welchen Rechtsgründen -ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die vom Auftragnehmer zu vertretene Schadensursache auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gern. §§ 463, 480 Abs.2 BGB geltend macht.

Keine Gewähr übernommen wird insbesondere für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, soweit sie nicht auf ein Verschulden des Lieferanten zurückzuführen sind. In vorgenannten Fällen sowie allen anderen Fallen werden die entstehenden Reparaturkosten per Kostenvoranschlag aufgegeben und durch den Auftraggeber genehmigt.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Wenn nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, wird der Rechnungsbetrag an dem auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermin zur Zahlung fällig. Für den Fall, dass kein Zahlungstermin vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag jeweils 10 Tage nach dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Bankzinsen in Höhe der uns selbst belasteten Bankkreditkosten oder ohne besonderen Nachweis, Zinsen in Höhe von mindestens 5 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu fordern. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- und /oder Aufrechnungsrechts, gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen. Kommt ein Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen und /oder sich aus unserem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Rabatte, Nachlässe, Sonderkonditionen oder ähnliche Vergütungen fallen dann fort. Sämtliche Zahlungen, Teilzahlungen, Gutschriften usw. werden gemäß § 367 Abs. 1 BGB verrechnet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind berechtigt, sofort ohne Mahnung oder Fristsetzung seine Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückhaltungsrechts zu verlangen. Alle durch die Wiederinbesitznahme des Kaufgegenstandes uns entstehenden Kosten trägt der Käufer. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand durch freihändigen Verkauf bestmöglichst zu verwerten. Der Erlös nach Abzug der Kosten, die ohne besonderen Nachweis 15 Prozent des Verkaufserlöses betragen, wird dem Käufer auf seine Gesamtschuld gutgebracht.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur Zahlung aller dem Auftragnehmer zustehenden Rechnungsforderungen dessen Eigentum. Bei Hereinnahme von Wechseln oder Schecks gelten die Zahlungen als bewirkt ab dem Zeitpunkt der vorbehaltslosen Gutschrift.

Die unter Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers stehenden Gegenstände sind vom Auftraggeber sorgfältig zu verwahren und insbesondere sicher zu lagern und gegen übliche Risiken ausreichend zu versichern. Über Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände, insbesondere solche im Wege der Zwangsvollstreckung, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sofort schriftlich Mitteilung zu machen. Er hat im Falle der unterbliebenen oder verzögerten Mitteilung für etwaigen Verlust oder Beeinträchtigung des Eigentums des Auftragnehmers Schadensersatz zu leisten.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sofort die Herausgabe der unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen und sich durch freihändigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung der Ware unter Wahrung der Belange des Auftraggebers für seine sämtlichen offenstehenden Forderungen zu befriedigen.

6. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen in ihrer Gesamtheit zur Folge. Der unwirksame Bestandteil ist vielmehr durch die dann geltende gesetzliche Bestimmung zu ersetzen.

7. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für unsere sämtlichen Lieferverpflichtungen ist 70734 Fellbach.
Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche ist 7000 Stuttgart, soweit nicht gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt ist.

8. BESONDERE LIEFERBEDINGUNGEN "AUSLAND" DER FIRMA timcotec

Ergänzend zu unseren allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen gelten für Lieferungen in das Ausland folgende zusätzliche Bedingungen unter grundsätzlichem Ausschluss entgegenstehender Einkaufsbedingungen bei Bestellungen:

8.1 LIEFERUNGEN IN DAS EUROPÄISCHE AUSLAND

Grundsätzlich gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für Lieferungen in die Länder der EG.
Für die Rechnungsstellung gilt folgendes:
Auch die Rechnung an Firmen wird mit MwSt. gestellt und ist einschließlich MwSt. zu zahlen, es sei denn, die beauftragende Firma ist im Besitz einer Umsatzsteuer-Ident-Nr. Wird die Umsatzsteuer-IdentNr. bei der Bestellung angegeben, erfolgt die Rechnungsstellung netto mit dem Hinweis: "Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung".
Sämtliche Kosten des Zahlungstransfers sind vom Besteller zu tragen. Von Diesem ist sicherzustellen, dass die Zahlung rein netto bei der Firma timcotec eingeht.

8.2 LIEFERUNG IN DAS NICHT EUROPÄISCHE AUSLAND

Grundsätzlich gelten unsere al/gemeinen Geschäftsbedingungen auch für Lieferungen ins nicht europäische Ausland.
Für die Rechnungsstellung gilt folgendes:
Die Rechnungsstellung erfolgt beim Versand ins Ausland ohne MWSt..
Sämtliche Kosten des Zahlungstransfers sind vom Besteller zu tragen. Von Diesem ist sicherzustellen, dass die Zahlung rein netto bei der Firma timcotec eingeht.



© by Bürkle Services                                                                     Impressum / AGB