Rechtliche Hinweise
Anbieter
Timcotec
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E-Mail: Info@timcotec.de
Geschäftfrüher: Hansjörg Egeler
Umsatzsteueridentifikationsnummer: 9023441865
Urheberrecht
Copyright Timcotec. Alle Rechte vorbehalten. Alle Texte, Bilder,
Graphiken, Ton-, Video- und Animationsdateien sowie ihre Arrangements
unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen
Eigentums. Sie dürfen weder für Handelszwecke oder zur
Weitergabe kopiert, noch verändert und auf anderen Web-Sites
verwendet werden. Einige Timcotec-Internet-Seiten enthalten auch
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Verfügung gestellt haben.
Handelsmarken
Wo nicht anders angegeben, sind alle auf den Timcotec-Internet-Seiten
genannten Handelsmarken sowie alle Logos und Embleme des Unternehmens
gesetzlich geschützte Warenzeichen.
Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen
1. VERKAUFSBEDINGUNGEN
Alle Aufträge werden von dem Auftragnehmer (Fa. timcotec)
ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
angenommen und ausgeführt. Für Lieferungen ins Ausland
gelten diese AGB mit den Änderungen/Ergänzungen für
Auslandlieferungen. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen an,
wenn er ihnen nicht bei Auftragserteilung oder unverzüglich
nach Auftragsausführung ausdrücklich schriftlich widerspricht.
Die Kenntnisnahme des Auftragnehmers von entgegenstehenden oder
abweichenden Einkaufsbedingungen des Auftraggebers bedeutet nicht
deren Billigung oder Annahme. Vereinbarungen, die im Einzelfall
von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das gleiche gilt für Angaben über Liefertermine und die
Zusicherung besonderer Eigenschaften der in Auftrag gegebenen Lieferungen
oder Leistungen
Die Maße in den vom Auftragnehmer verwandten Abbildungen und
Zeichnungen sowie Gewichtangaben gelten grundsätzlich nur annähernd;
sie sind nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich
schriftlich bestätigt wird.
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. An die Preise
in Auftragsbestätigungen hält sich der Auftragnehmer für
den jeweils angegebenen Zeitraum, ohne diese Angabe für einen
Monat gebunden, soweit es sich nicht um Aufträge mit vereinbarten
Abrufterminen handelt. Mangels anderweitiger Vereinbarung gelten
bei Vertragsabschluß grundsätzlich die Preise aus der
jeweils gültigen Preisliste als vereinbart. Der Auftraggeber
hat, soweit er nicht aufgrund eines Angebots des Auftragnehmers
seine Bestellung aufgibt, die gültigen Preise abzufragen.
Die genannten Preise verstehen sich netto in Euro zzgl. der gesetzlich
gültigen Mehrwertsteuer.
2. LIEFERBEDINGUNGEN
Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager unfrei. Fracht
und sonstige Versendungskosten (einschließlich Transportversicherung)
gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden diesem in Rechnung
gestellt. Wird eine bestimmte Versendungsart nicht ausdrücklich
schriftlich angefordert, ist die Wahl des Transportweges und der
Versendungsart einschließlich der Transportversicherung dem
Auftragnehmer überlassen.
Eine Listung als Händler erfordert einen Auftragswert von
mind. 5 Verteilerstecker. Von seiten des Auftragnehmers genannte
Liefertermine sind, wenn diese von ihm nicht ausdrücklich schriftlich
als Festtermine zugesichert wurden, als annähernd anzusehen
und stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Ein Rücktrittsrecht oder Anspruch auf Verzugsschaden steht
dem Auftraggeber in Fällen der vorstehenden Art nicht zu.
Bei vom Auftragnehmer nicht verursachten Betriebsstörungen,
bei Streik oder Naturkatastrophen oder sonstigen Fällen höherer
Gewalt sowie bei ausbleibenden Lieferungen des Vorlieferanten des
Auftragnehmers entfällt seine Lieferpflicht sofern diese unmöglich
geworden ist. Tritt hierdurch nur eine Liefererzögerung ein,
besteht die Lieferpflicht des Auftragnehmers und die Abnahmepflicht
des Auftraggebers fort. In den vorgenannten FälIen ist der
Auftragnehmer zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages
oder wegen Verzuges nicht verpflichtet.
Wenn dem Auftraggeber wegen einer Verzögerung, die infolge
eigenen Verschuldens des Auftragnehmers entstanden ist, Schaden
erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche
berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt
für jede volle Woche der Verspätung 1 %, maximal 5 % vom
Werte der Gesamtlieferung.
Abrufvereinbarungen sind vom Auftraggeber innerhalb der vereinbarten
Fristen oder zu den vereinbarten Terminen zu erfüllen. Gerät
der Auftraggeber mit der Abnahme einer Abrufmenge in Verzug, ist
der Auftragnehmer berechtigt, von noch nicht erfüllten Teilen
des Auftrages zurückzutreten und den erfüllten Teil des
Auftrages auf der Grundlage der tatsächlich erfolgten Liefermengen
in Rechnung zu stellen.
Verweigert der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen
Nachfrist die Abnahme oder erklärt er ausdrücklich, die
Ware nicht abnehmen zu wollen, kann der Auftragnehmer Schadensersatz
wegen Nichterfüllung des Vertrages beanspruchen. Gerät
der Auftraggeber länger als 30 Tage in Annahmeverzug, hat er
die Kosten der Lagerung der nicht abgenommenen Ware zu tragen.
Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages stehen
dem Auftragnehmer 30% des Warenwertes ohne Mehrwertsteuer zu, es
sei denn, dass er einen höheren Schaden oder der Auftraggeber
einen geringeren Schaden nachweisen.
3. GEWÄHRLEISTUNG
Der Auftragnehmer gewährleistet Fehlerfreiheit der verkauften
Ware nach dem jeweiligen Stand der Technik vom Zeitpunkt des Gefahrüberganges
an entsprechend der gesetzlichen Gewahrleistungsfrist von derzeit
6 Monaten, bei technischen Geräten in dem Umfang, den der Hersteller
des jeweiligen Produktes gewährt.
Die Gewahrleistungsrechte setzen voraus, dass der Auftraggeber
seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen, auch solche
hinsichtlich der Liefermenge, sind nur rechtzeitig, wenn sie innerhalb
von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei dem Auftragnehmer
eingehen.
Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen ist der
Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung einschließlich
eines mindestens zweimaligen Nachbesserungsversuches oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung aufgrund einer die gesetzliche
Gewahrleistungsfrist überschreitenden Herstellergewährleistung,
sind von dem Auftraggeber die entstehenden Kosten (so z.B. Fracht
und Versendungskosten) zu tragen. Im übrigen gilt § 476
a BGB. Eine Garantie des Herstellers betrifft die Gewährleistung
des Auftragnehmers nicht.
Besteht keine Bereitschaft des Auftragnehmers zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung
oder ist er nicht dazu in der Lage, insbesondere verzögert
sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen,
die der Auftragnehmer zu vertreten hat, oder schlagen sie in sonstiger
Weise fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung
des Warenpreises zu verlangen.
Soweit sich vorstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Auftraggebers -gleich aus welchen Rechtsgründen
-ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für
Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden
sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn und
sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die vom Auftragnehmer
zu vertretene Schadensursache auf grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber
wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung gern. §§ 463, 480 Abs.2 BGB
geltend macht.
Keine Gewähr übernommen wird insbesondere für Schäden,
die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte
Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte,
natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
soweit sie nicht auf ein Verschulden des Lieferanten zurückzuführen
sind. In vorgenannten Fällen sowie allen anderen Fallen werden
die entstehenden Reparaturkosten per Kostenvoranschlag aufgegeben
und durch den Auftraggeber genehmigt.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Wenn nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, wird der
Rechnungsbetrag an dem auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermin
zur Zahlung fällig. Für den Fall, dass kein Zahlungstermin
vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag jeweils 10 Tage nach dem
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist
nicht zulässig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Bankzinsen
in Höhe der uns selbst belasteten Bankkreditkosten oder ohne
besonderen Nachweis, Zinsen in Höhe von mindestens 5 Prozent
über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu fordern.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- und /oder Aufrechnungsrechts,
gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen. Kommt ein Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen und /oder sich aus unserem Eigentumsvorbehalt
ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen
ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren
oder der Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld sofort
fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit
laufen. Rabatte, Nachlässe, Sonderkonditionen oder ähnliche
Vergütungen fallen dann fort. Sämtliche Zahlungen, Teilzahlungen,
Gutschriften usw. werden gemäß § 367 Abs. 1 BGB
verrechnet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind berechtigt,
sofort ohne Mahnung oder Fristsetzung seine Herausgabe unter Ausschluss
jeglichen Zurückhaltungsrechts zu verlangen. Alle durch die
Wiederinbesitznahme des Kaufgegenstandes uns entstehenden Kosten
trägt der Käufer. Wir sind berechtigt, unbeschadet der
Zahlungsverpflichtung des Käufers den wieder in Besitz genommenen
Kaufgegenstand durch freihändigen Verkauf bestmöglichst
zu verwerten. Der Erlös nach Abzug der Kosten, die ohne besonderen
Nachweis 15 Prozent des Verkaufserlöses betragen, wird dem
Käufer auf seine Gesamtschuld gutgebracht.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur Zahlung aller dem Auftragnehmer
zustehenden Rechnungsforderungen dessen Eigentum. Bei Hereinnahme
von Wechseln oder Schecks gelten die Zahlungen als bewirkt ab dem
Zeitpunkt der vorbehaltslosen Gutschrift.
Die unter Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers stehenden Gegenstände
sind vom Auftraggeber sorgfältig zu verwahren und insbesondere
sicher zu lagern und gegen übliche Risiken ausreichend zu versichern.
Über Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Gegenstände, insbesondere solche im Wege der Zwangsvollstreckung,
hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sofort schriftlich Mitteilung
zu machen. Er hat im Falle der unterbliebenen oder verzögerten
Mitteilung für etwaigen Verlust oder Beeinträchtigung
des Eigentums des Auftragnehmers Schadensersatz zu leisten.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sofort die
Herausgabe der unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu
verlangen und sich durch freihändigen Verkauf oder durch öffentliche
Versteigerung der Ware unter Wahrung der Belange des Auftraggebers
für seine sämtlichen offenstehenden Forderungen zu befriedigen.
6. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts
und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, hat dies nicht
die Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen
in ihrer Gesamtheit zur Folge. Der unwirksame Bestandteil ist vielmehr
durch die dann geltende gesetzliche Bestimmung zu ersetzen.
7. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für unsere sämtlichen Lieferverpflichtungen
ist 70734 Fellbach.
Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche ist 7000
Stuttgart, soweit nicht gesetzlich ein anderer ausschließlicher
Gerichtsstand bestimmt ist.
8. BESONDERE LIEFERBEDINGUNGEN "AUSLAND" DER FIRMA timcotec
Ergänzend zu unseren allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen
gelten für Lieferungen in das Ausland folgende zusätzliche
Bedingungen unter grundsätzlichem Ausschluss entgegenstehender
Einkaufsbedingungen bei Bestellungen:
8.1 LIEFERUNGEN IN DAS EUROPÄISCHE AUSLAND
Grundsätzlich gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
auch für Lieferungen in die Länder der EG.
Für die Rechnungsstellung gilt folgendes:
Auch die Rechnung an Firmen wird mit MwSt. gestellt und ist einschließlich
MwSt. zu zahlen, es sei denn, die beauftragende Firma ist im Besitz
einer Umsatzsteuer-Ident-Nr. Wird die Umsatzsteuer-IdentNr. bei
der Bestellung angegeben, erfolgt die Rechnungsstellung netto mit
dem Hinweis: "Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung".
Sämtliche Kosten des Zahlungstransfers sind vom Besteller zu
tragen. Von Diesem ist sicherzustellen, dass die Zahlung rein netto
bei der Firma timcotec eingeht.
8.2 LIEFERUNG IN DAS NICHT EUROPÄISCHE AUSLAND
Grundsätzlich gelten unsere al/gemeinen Geschäftsbedingungen
auch für Lieferungen ins nicht europäische Ausland.
Für die Rechnungsstellung gilt folgendes:
Die Rechnungsstellung erfolgt beim Versand ins Ausland ohne MWSt..
Sämtliche Kosten des Zahlungstransfers sind vom Besteller zu
tragen. Von Diesem ist sicherzustellen, dass die Zahlung rein netto
bei der Firma timcotec eingeht.
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